Für die neue Züricher Polizeiverordnung hatte sich die sozialdemokratische Polizeivorsteherin Esther Maurer ein buntes Paket von Verboten ausgedacht. So sollte nicht nur Grillen in Parks, das “Erschrecken von Tieren und Menschen” oder das Autowaschen auf öffentlichem Grund verboten werden, auch das “Reparieren von Fahrzeugen” wird womöglich mit einer Geldbuße von mindestens 50 Franken geahndet. Das Flickzeug kann man bei Radtouren durch die größte Stadt der Schweiz also getrost zuhause lassen.
Kritiklos nehmen die Schweizer solche Ideen nicht hin, aber was am Ende tatsächlich dabei rauskommt, steht wohl noch in den Sternen.




